Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
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Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit nicht zwischen den Partnern ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, für alle Lieferungen und Leistungen der Firma SaarLor-Computec GmbH, im nachfolgenden SaarLor-Computec genannt. Etwaig entgegenstehende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluß
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Alle Angebote sind unverbindlich. Die Firma SaarLor Computec behält sich Abweichungen und technische Änderungen vor. Alle Angebote und sonstige Leistungen verlieren mit jeder Neuausgabe der Angebote ihre Gültigkeit.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
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1.  Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer ohne Abzug. Skonto bedarf der besonderen Vereinbarung, wobei Skontoabzug nur innerhalb der vereinbarten Frist zulässig ist.

2.  Die Zahlung hat, falls nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb 14 Tagen seit Eingang der Rechnung zu erfolgen, wobei wir berechtigt sind, auch eine teilweise Ausführung des Vertrages in Rechnung zu stellen. Bei überschreiten der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, ohne daß es einer Mahnung bedarf. Für Mahnschreiben nach Ablauf der Zahlungsfrist werden dem Besteller Mahnkosten von jeweils 5 EUR berechnet. Dies gilt bei Privatpersonen nicht für das erste Mahnschreiben. Bank- und Diskontospesen sowie sonstige Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Als Zahlungstag gilt der Tag der Wertstellung durch unsere Bank. Wird von einer unserer Banken die Diskontierung eines Wechsels abgelehnt, so sind wir nicht verpflichtet, diesen bei einer anderen Bank zum Diskont vorzulegen. Die vereinbarten Preise gelten für den Fall der Lieferung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluß. Erfolgt die Lieferung erst später, insbesondere auf Wunsch des Bestellers, so sind zwischenzeitlich eingetretene Erhöhungen der Listenpreise für Waren oder Leistungen den vereinbarten Preisen hinzuzurechnen.

3.  Montage- und Installationskosten sind in den vereinbarten Preisen nicht enthalten, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Die Montage- und Installationskosten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

§ 4 Lieferzeiten
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Angaben zu Lieferterminen sind unverbindlich und stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Vorrätige Ware wird innerhalb von einer Woche versand, bei nicht am Lager vorrätiger Ware bemüht sich die Firma SaarLor Computec um eine schnellstmögliche Lieferung. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer einer dieser Ereignisse verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für den Rücktritt durch den Kunden ist, daß er der Firma SaarLor Computec schriftlich eine dreiwöchige Frist gesetzt hat. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 3 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Sofern es für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint, bleibt es der Firma SaarLor Computec vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen.

§ 5 Versand und Gefahrenübergang
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Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz oder Lager der Firma SaarLor Computec. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager der Firma SaarLor Computec verläßt. Die Festlegung der Versandform, des Versandunternehmens und des Versicherungswertes der Sendung behält sich die Firma SaarLor Computec vor. Der Kunde erkennt dies mit der Auftragserteilung an. Besondere, vom Kunden gewünschte Versendungsformen, -arten und Versicherungswerte sind der Firma SaarLor Computec im voraus, spätestens jedoch mit der Bestellung in schriftlicher Form anzuzeigen. Die Kosten des Versandes gehen auf jeden Fall zu Lasten des Kunden.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
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1.  Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftiger Ansprüche aus dem Geschäftsverhältnis das Eigentum an allen gelieferten Waren vor.
2.  Weiterveräußerung ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes gestattet, jedoch werden mit der Veräußerung die künftige Kaufpreisforderung gegen den Dritten bis
zur vollständigen Bezahlung sämtlicher in Abs. (1) genannter Ansprüche zur Sicherheit an uns abgetreten.
Diese nimmt die Abtretung an. Auf Verlangen ist uns Auskunft über die durch Weiterveräußerung entstandene Forderung zu erteilen.
Die Abtretung kann von uns dem Dritten offengelegt und sodann Zahlung an uns verlangt werden. Ansprüche auf Versicherungsleistungen für Verlust oder Beschädigung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware sind in voller Höhe an uns abzutreten.
3.  Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, insbesondere bei Pfändung, hat der Besteller auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich zu unterrichten. Alle uns durch eine Investition entstehenden Kosten sind, soweit nicht Dritte zur Erstattung verpflichtet sind, vom Besteller zu erstatten.
4.  Sofern wir wegen Zahlungsverzuges aufgrund des Eigentumsvorbehaltes von unserem Rücktritt- und Rücknahmerecht Gebrauch machen, haben wir Anspruch auf Entgelt für Benutzung und Wertminderung der gelieferten Gegenstände sowie für die entstandenen Kosten und die entgangenen Gewinne.

§ 7 Gewährleistung
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1.  Empfangene Lieferungen sind sofort auf Transportschäden zu untersuchen und gegenüber der ausliefernden Transportperson zu rügen; andernfalls können solche Schäden nicht mehr anerkannt werden.
2.  Für sonstige Mängel haften wir nur, wenn diese Mängel vom Besteller innerhalb von 14 Tagen nach Empfang schriftlich gerügt werden.
Eine spätere Geltendmachung innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist kann nur anerkannt werden, wenn der Mangel verborgen und auch bei sorgfältiger Untersuchung vorher nicht zu erkennen war und wenn die sofortige Rüge des Mangels nach Entdeckung erfolgt. Gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts haften wir für rechtzeitig gerügte Mängel nur im Rahmen der Gewährleistung unseres jeweiligen Vorlieferanten sowie nach dem Inhalt etwa ausgestellter Garantiescheine.
3.  Bei serienmäßig hergestellter Ware, die nach Muster verkauft ist, sind änderungen in Abmessung, Form, Material und Farbe nicht als Mangel anzusehen. Auch bei Bestellungen nach Farbmuster sowie für die Lieferung von Ergänzungsteilen kann eine Gewähr für gleichen Farbton oder gleiche Maserung nicht übernommen werden. Bei Mängel und Abwesenheit zugesicherter Eigenschaften sind wir nach unserer Wahl verpflichtet, die Mängel nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Sonstige Rechte des Bestellers sind ausgeschlossen. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich oder trotz zweimaliger Nachbesserung durch uns der Mangel nicht beseitigt oder Ersatzlieferung trotz angemessener Fristsetzung durch den Besteller nicht erfolgt, so hat dieser das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung zu verlangen. Schadensersatzansprüche bleiben in jedem Fall ausgeschlossen.
4.  Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus nicht fristgerechter Lieferung oder sonstiger positiver Vertagsverletzung ist ebenso ausgeschlossen, wie Wandlungs- und Minderungsrechte. Dies gilt nur insoweit, als weder uns, noch unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungshilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen. Das gleiche gilt für Schadensersatzansprüche, Wandlungs-, Minderungsrechte für Folgeschäden jeglicher Art, gleichgültig auf welcher Ursache sie beruhen. Die Gewährleistung wird nur gegenüber dem ursprünglichen Besteller aufrecht erhalten.

§ 8 Datenspeicherung
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Die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden elektronisch verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
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Die Ware, einschließlich der Verpackung, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen einschließlich Nebenforderungen Eigentum der Firma SaarLor Computec.

§ 10 Gerichtsstand-Erfüllungsort
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Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen der Firma SaarLor Computec ist Dillingen. Mit Bestellern, die Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen sind, wird Saarlouis als Gerichtsstand ausdrücklich vereinbart. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Auch für Scheck und Wechselklagen wird Saarlouis als Gerichtsstand ausdrücklich vereinbart.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 11 Schlussbestimmungen
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Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

Wiederrufsrecht
Die folgenden Rechte gelten nur für private Verbraucher, d.h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Für Unternehmer, Kaufleute, Firmen und öffentliche Einrichtungen gelten die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB).

Wiederrufsrecht
Bei Verträgen die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, e-Mails, Rundfunk, Tele- und Mediendienste) geschlossen werden, kann der Kunde seine Bestellung bis spätestens 2 Wochen nach Eingang der Ware widerrufen. Der Wiederruf muss keine Begründung enthalten. Er kann in Textform oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an folgenden Anschrift:

SaarLor Computec GmbH
Pachtener Straße 30
66763 Dillingen

Bei gelieferter Ware, deren Bestellwert 40 EUR nicht überschreitet, sind die Kosten für die Rücksendung von dem Kunden zu tragen. Bei höheren Bestellwerten übernimmt die Firma SaarLor Computec die Kosten für die Rücksendung oder lässt die Waren kostenlos abholen.

Wird die gelieferte Ware im verschlechtertem Zustand zurückgegeben, muss der Kunde für den Wertverlust Schadensersatz leisten. Softwareprodukte, Bücher, Audio- und Videoaufzeichnungen werden nur im versiegelten Zustand zurückgenommen.

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